Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerbestattung erhalten Sie allgemeine Informationen über die Feuerbestattung
NB,
In der Schweiz gilt die Kremation als Bestattung (im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, in denen nur die Beisetzung auf einem Friedhof als Bestattung im eigentlichen Sinn gilt). Das heisst, die Asche darf ohne behördliche Bewilligung von den Angehörigen zu Hause aufbewahrt, im eigenen Garten beigesetzt oder in der Natur ausgestreut werden und muss nicht, wie in anderen Ländern üblich, auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Beachten Sie aber allfällige kantonale Vorschriften betreffend Ausbringung in der Natur. So wird meist ein Ausstreuen in fliessende oder stehende Gewässer untersagt und bei Erdbeisetzungen ist eine verrottende Urne zu verwenden.